Teilnahmehinweise für das Ferienlager Sauerland, Straelen:

 

  1. Hiermit erteilen Sie den jeweiligen Aufsichtspersonen für den Zeitraum der Ferienmaßnahme den Erziehungsauftrag und erklären ausdrücklich Ihr Einverständnis, ihr(e) Kind(er) erforderlichenfalls in ein Krankenhaus am Ferienort einweisen zu lassen. Des Weiteren sind Sie mit dem Besuch eines Frei- bzw. Hallenbades am Ferienort und dem Aufenthalt im Abenteuerland “Fort-Fun“ einverstanden. Auch geben Sie Ihr Einverständnis, dass ihr(e) Kind(er) in Begleitung eines Betreuers einen Kletterpark oder Ähnliches besuchen darf/dürfen.

 

  1. Daneben erlauben Sie, dass ihr(e) Kind(er) sich während des Lagers auch ohne Begleitung eines Betreuers in kleineren Gruppen (mit mind. 3 Kindern) kurzzeitig im Ferienort bewegen darf (dürfen).

 

  1. Die endgültige Aufteilung der Lager erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Kapazitäten der Schützenhallen erst nach Anmeldeschluss. Wir versuchen möglichst alle persönlichen Wünsche bei der Lageraufteilung zu berücksichtigen.

 

  1. Die Teilnehmerkosten für Teilnehmer aus Straelen betragen 230,- € pro Person. Wegen fehlendem Zuschuss bei nicht ortansässigen Kindern ist der Kostenbeitrag für Auswärtige etwas höher (260,- €). Diesen Kostenbeitrag werden wir im März von Ihrem Konto abbuchen. Zuvor erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Ihr Kind mitfahren kann. Für eventuelle Zusatzkosten wie Rückbuchungsgebühren etc. behalten wir uns vor, diese zusätzlich von Ihrem Konto einzuziehen.

 

  1. Wenn Sie den entsprechenden Beitrag für Ihre Kinder zum angegebenen Datum nicht zahlen können oder finanzielle Unterstützung benötigen, setzen Sie sich bitte zeitnah im Vorfeld telefonisch mit uns in Verbindung um einen Zahlungsplan zu vereinbaren.

 

  1. Mit der Anmeldung zum Ferienlager, erklären Sie sich dazu bereit, die Aufsichtspflicht für ihr Kindes/ihre Kinder, während der Ferienmaßnahme, an das Sauerlandlager Straelen zu übertragen.

 

  1. Wir erwarten, alle Anmeldungswünsche erfüllen zu können. Sollten sich doch tatsächlich zu viele Kinder anmelden, müssen wir leider bei zu vielen Anmeldungen eines Jahrgangs darauf zurückgreifen, Absagen zu erteilen. Sollte die Anmeldung Ihres Kindes nicht berücksichtigt werden können, erhalten Sie Anfang Februar eine schriftliche Absage.

 

  1. In den Kosten für das Lager ist kein Taschengeld enthalten. Dieses sollte den Kindern bei der Abfahrt mitgegeben werden. Wir empfehlen ein Taschengeld in Höhe von max. 30,- € für Kinder bis zum 6. Schuljahr und max. 40,- € für Jugendlichen ab dem 7. Schuljahr.

 

  1. Sollte eine Anmeldung bis zu Beginn der Ferienmaßnahme zurückgezogen werden, können wir nur folgende Kosten erstatten:
  • Bei Abmeldung mehr als 8 Wochen vor Lagerbeginn wird der volle Kostenbeitrag von 230,-€ (260,-€ für auswärtige Teilnehmer) erstattet
  • Bei Abmeldung bis 8 Wochen vor Lagerbeginn werden 210,00 € (240,00 €) erstattet
  • Bei Abmeldung bis 4 Wochen vor Lagerbeginn werden 110,00 € (140,00 €) erstattet
  • Bei Abmeldungen ab 4 Wochen vor Lagerbeginn können keine Kosten mehr erstattet werden, außer es liegt ein Krankheitsfall vor, welcher von einem Arzt attestiert wird.

 

  1. Sollte die Ferienmaßnahme aufgrund von höherer Gewalt (wie z.B. einer Pandemie) abgesagt werden müssen, so wird Ihnen der Beitrag innerhalb von 8 Wochen nach der offiziellen Absage der Maßnahme in voller Höhe auf Ihr Konto zurückerstattet.

 

  1. Sollte ihr Kind aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht an der Maßnahme teilnehmen können, wird der komplette Kostenbeitrag erstattet.

 

  1. Wir behalten uns das Recht vor, Teilnehmer mit Krankheitssymptomen oder in Verdachtsfällen kurzfristig vor Beginn der Maßnahme von dieser auszuschließen, um eine Verbreitung der Krankheit unter Teilnehmern zu verhindern. Der Kostenbeitrag wird in dem Fall vollständig zurückerstattet. Die Kosten werden nicht erstattet, wenn ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen die Maßnahme frühzeitig verlassen muss.

 

  1. In besonderen Einzelfällen kann es notwendig werden, dass Ihr/e Kind/er das Ferienlager frühzeitig beenden müssen (bspw. nicht tragbares Verhalten). Diese Entscheidung obliegt alleine den Organisatoren. Ebenfalls kümmern Sie sich selbstständig um die Abholung Ihres/r Kindes/r. Sollte dieser Fall auftreten, besteht kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

 

  1. Im Mai/Juni werden wir Sie zu einem Informationsabend einladen. Bei dieser Gelegenheit erfahren auch “alte Hasen” stets Neuigkeiten bezüglich unserer Maßnahme, weswegen wir an dieser Stelle ausdrücklich um rege Teilnahme bitten. Zusätzlich erhalten Sie im April den Elternbrief. Dieser Brief enthält alle wichtigen Daten sowie Informationen und verkündet dann auch, in welches Lager Ihr Kind fährt.

 

  1. Sind vorab noch Fragen zu klären, so wenden Sie sich bitte an unsere oben angegebenen Ansprechpartner. Um sich einen Eindruck vom Sauerlandlager zu verschaffen, besuchen Sie doch auch mal unsere Internetseite. Unter www.sauerlandlager.de erhalten Sie und vor allem Ihre Kinder eine Fülle von Informationen, außerdem gibt es dort eine Menge rund um unser Ferienlager zu entdecken.

 

  1. Das Mitführen von Mobilfunkgeräten oder Ähnlichem ist nicht notwendig. In jedem Lager haben wir ein Hallentelefon eingerichtet, über welches Ihre Kinder kostenlos alle paar Tage, und im Bedarfsfall sich im deutschen Festnetz mit Ihnen in Verbindung setzen können. Bei trotzdem mitgeführten Geräten übernehmen wir keine Haftung für Schäden oder Verlust. In Einzelfällen behalten wir uns vor das Gerät für einen individuell festzusetzenden Zeitraum zu verwalten. Zusätzlich bieten wir die Verwaltung dieser Geräte jedem Kind durch seinen Betreuer an.

 

  1. Das Versenden von Verpflegungspaketen ist nicht erwünscht. Wir bieten den Kindern weitestgehend täglich die Möglichkeit, im Lager Süßigkeiten zum Einkaufspreis zu erwerben. Sollten dennoch Pakete im Lager eintreffen, behalten wir uns vor diese den Kindern erst am Tag der Abreise auszuhändigen.

 

  1. Mit der schriftlichen Anmeldung schließen Sie uns von jeglicher Haftung aus. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund des ehrenamtlichen Engagements unserer Betreuungskräfte hierauf bestehen müssen. Der Haftungsausschluss gilt auch für beschädigtes oder abhanden gekommenes Privateigentum und bei Ausfall der Maßnahme aufgrund höherer Gewalt.

 

  1. Hiermit nehmen Sie zur Kenntnis, dass das Betreuungspersonal keine professionelle pädagogische Ausbildung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen hat und teilweise minderjährige zu den Betreuerteams gehören. Alle Betreuer werden allerdings gezielt, durch Schulungen von qualifizierten Fachleuten, auf die Aufgaben bei der Ferienmaßnahme inklusive der Kinderbetreuung geschult.

 

  1. Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass Bilder und Videos, auf denen Ihr Kind zu sehen ist, von uns verwendet werden dürfen. Das Material wird ausschließlich zu Werbezwecken (z.B. im Internet, Zeitung und Fernsehen) im Sinne unserer Ferienmaßnahme verwendet. Sollten Sie mit der Verwendung des Materials nicht einverstanden sein, können Sie dem jederzeit schriftlich widersprechen.

 

  1. Hinweis nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz: Ihre persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nur innerhalb der Ferienfreizeit Sauerlandlager Straelen für Zwecke der Ferienfreizeit verwendet. Eine Weitergabe an Dritte – etwa zu Werbezwecken – ist unzulässig. Sie willigen ein, dass wir Ihre personenbezogenen Daten und die Ihrer Kinder für Zwecke der Lagerarbeit in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage speichern. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Bitte beachten Sie, dass der Versand des Info-Briefes nicht möglich ist, sollten Sie mit der Speicherung Ihrer persönlichen Daten nicht einverstanden sein.